Finden Sie, mit unserer Hilfe, die richtigen Schutzeinrichtungen für Ihre Maschinen
Nicht nur gesetzliche Vorgaben wie beispielsweise das Arbeitsschutzgesetz regeln die Arbeitssicherheit und somit auch die Maschinensicherheit. Aufgrund der Gefahrenlage schaffen die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV (DE)), die Unfallverhütungsvorschriften, sowie private und behördliche Audits ebenfalls kritische Grundlagen. Diese gehen strikter denn je vor und stellen immer mehr Mängel im Bereich der Sicherheit fest. Die Vorschrift besagt, dass Werkzeugmaschinen mit einer Schutzeinrichtung ausgestattet sein müssen. Somit können der Betreiber und Außenstehende bei Dreh-, Schleif-, Bohr- und Fräsarbeiten nicht durch laufende Futter, sowie fliegende Späne oder Flüssigkeiten verletzt werden.
JoWo-Trade bietet für sämtliche Maschinentypen (ob für eine Drehmaschine von Knuth, Bohrmaschine von Elmag, sowie Fräsmaschine von Optimum oder eine Schleifmaschine von Holzmann) die entsprechenden Maschineneinhausungen, elektronischen Not-Aus-Schaltungen, Schutzhauben, Schutzwände, sowie Schutzscheiben in verschiedensten Größen und Formen. Die Einrichtungen sind so konstruiert, dass sie auch nachträglich und ohne großen Aufwand an fast jedem Maschinentypen montieren werden können um die Maschinensicherheit zugewährleisten.
Mithilfe unserer Produkte werden bewegliche Gefahrenstellen wie beispielsweise Drehfutter, Bohrer, Schleifscheiben und Fräser mit der passenden Schutzeinrichtung versehen. Hierdurch entsteht ein sicherer Arbeitsbereich.
Stahlschirme für besonders heiße Elemente oder transparente Sicherheitsscheiben aus speziellem Acrylglas bilden nur einen kleinen Bestandteil unseres Portfolios. Unser Service reicht außerdem von Sonderschutzelementen für spezielle Maschinentypen bis hin zu ganzen Schutzzäunen.
Wenn Sie Ihre Maschinen von Elmag oder anderen Marken gemäß der bestehenden Unfallverhütungsvorschriften ausstatten wollen, stehen wir Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.
Häufig gestellte Frage zur Maschinensicherheit
Die Maschinensicherheit ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Diese regelt den Schutz von Personen im Gefahrenbereich von Maschinen und Anlagen und besagt, dass nur sichere Maschinen in Betrieb genommen werden dürfen. Hierfür muss der Arbeitgeber zuvor eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und die damit festgestellten Gefahren durch Schutzmaßnahmen (zum Beispiel ein Drehfutterschutz) beseitigen.
Als besonders gefährdet werden Personen betrachtet, welche an Anlagen und Maschinen tätig sind. Da schwere Unfälle täglich passieren können ist eine entsprechende Schutzeinrichtung sehr wichtig. Auch private und behördliche Audits, welche immer mehr Mängel in Sachen Sicherheit feststellen, achten auf die Maschinensicherheit.
Die nachträgliche Montage einer Maschineneinhausung ist mit einem geringen Aufwand möglich. Bei den Schutzeinrichtungen sind es meist nicht mehr als vier Gewindebohrungen sowie ein elektrischer Anschluss, um Ihre Mitarbeiter vor fliegender Späne und Flüssigkeiten zu schützen.